Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung beschließt dreimonatige Speicherung von IP-Adressen

Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung beschließt dreimonatige Speicherung von IP-Adressen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur besseren Strafverfolgung im Internet beschlossen. Internetprovider sollen künftig verpflichtet werden, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern – auch wenn kein Anfangsverdacht vorliegt.

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Author: TIZNORD

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