Rheinland-Pfalz: Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Zehn Jahre Haft für Täter

Rheinland-Pfalz: Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Zehn Jahre Haft für Täter

Das Landgericht Zweibrücken hat beim Angeklagten im Prozess um den Tod eines Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz keinen Tötungsvorsatz erkannt. Der Schuldspruch lautet „Körperverletzung mit Todesfolge“. Die Hinterbliebenen wollen das Urteil anfechten.

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Author: TIZNORD

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