Wasserkraftanlage zur Nutzung einer Strömung Patent Anteile

Die Wasserkraftanlage
ist eine Nische in der erneuerbaren Energie, leicht zu konstruieren und sehr umweltfreundlich, da diese auf eine Plattform befestigt und verankert wird sie ist viermal so billig, wie die herkömmlichen Wasserkraftwerke und leicht zu warten, da der Generator auf der Plattform installiert ist. Sie kann mit Generatoren von 50 kW bis 2 MW bestückt werden und die Produktion des Stroms ist enorm hoch, wegen der Spiegelsymmetrie. Es braucht keine Vermarktung, da der Strom an die Energieunternehmen verkauft wird und ist die einzige, die in Meeren in Mega-Watt Bereich genutzt werden kann. Sie ist einsetzbar in Flüssen mit einer Fliessgeschwindigkeit ab 0,5 m/s und kann ein Trichter eingesetzt werden, weil die Flügel quer zum fliessenden Strom stehen und die Wassergeschwindigkeit auf 4 m/s erhöht werden kann. Sie kann nach bestehenden Wasserkraftwerke installiert werden, wo die Fliessgeschwindigkeit über 2 m/s ist.

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EAN: 2000000045221 Artikelnummer: WARA Kategorien: , , ,

Beschreibung

Die Wasserkraftanlage
Vergabe von Anteilen in Polen am Patent für revolutionäre Wasserkraft-Anlage. Die ARA GmbH ist tätig und verwaltet Erfindungen, die Patentreif sind. Voraussetzungen für Patente bei der ARA GmbH sind, dass sie realisierbar und  weltweit anwendbar sind, eine Marktlücke füllen, hohe Gewinne aus dem Verkauf oder Lizenzierung versprechen und eine erfolgreiche PCT -Anmeldung haben.


Die ARA GmbH gibt die Möglichkeit mit einem sehr geringem Betrag,  sich an Patente zu beteiligen. Die ARA GmbH verwaltet eine Erfindung in der erneuerbaren Energie, eine  Wasserkraftanlage mit PCT Schutz unter der internationalen Nummer WO 2020/160786. Die ARA GmbH vergibt prozentuale Beteiligung des zu erwerbenden Patentes in Polen. Polen hat eine gesamte installierte Leistung von 980 MW an Wasserkraft.  Viele Wasserkraft-Werke benötigen Bauten wie Staudamm, die die Natur  verunstalten. Deswegen werden in verschiedenen Ländern leicht keine Wasserkraft-Werke genehmigt und gebaut.


Flüsse in Polen

Polen hat Flüsse in denen die Wasserkraft-Anlage gebaut werden kann.
Eine Installation von mindestens 50 MW in verschiedenen Orten der Flüsse ist für die  Wasserkraft-Anlage leicht zu realisieren.
Das wären 500 Stück der Wasserkraft-Anlage mit einem Generator von 100 kW und  einer jährlichen Produktion von 400 Millionen Kilowattstunden, dies entspricht die  Versorgung von 100.000 Haushalten im Jahr.
Der Verkauf von 50 MW Wasserkraft-Anlagen beträgt  125 Millionen €.
Wasserkraft-Anlagen in Polen Es gibt sehr viele kleine Wasserkraftwerke in Polen, nach denen diese neue revolutionäre Wasserkraft-Anlage installiert werden kann. Eine Installation der Wasserkraft-Anlage nach den existierenden Wasserkraftwerken von mindestens 10 MW ist leicht realisierbar. Der Verkauf von 10 MW Wasserkraft-Anlagen beträgt 25 Millionen €.


Beim Kauf des Patentes der Wasserkraft-Anlage für den Bau und Installation,
würde ein Unternehmen einen Umsatz von mindestens 150 Millionen € erzielen. Der Wert des Patentes wird von 1% bis 5% des zu erzielenden Umsatzes berechnet. Die patentierende Erfindung in Polen würde einen Wert von 1.500.000 € bis 7.500.000 € betragen. Die Lizenzierung des Patentes der Erfindung würde Einnahmen von  mindestens 100.000 € jährlich erzielen.


Die ARA GmbH vergibt 48 % prozentuale Anteile der zu patentierenden Erfindung in Polen mit der internationalen Nummer WO 2020/160786.
Das Patent Polen wird bis Juli 2021 erteilt.


Die Beteiligung vom 2 % des zu anmeldenden Patents wird mit 3.750 €
angeboten.

Zusätzliche Informationen

PATENT NUMMER

WO 2020/160786 A1

Anmeldetag

08.02.2019

Anmeldeart

PCT

Keine Angebote mehr für dieses Produkt

Versandbedingungen

Es gelten die von Dein Patent Shop üblichen Versandbedingungen, die im Grundsatz des Käuferschutzes vorgegeben sind.

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Rückgaberecht

Das Rückgaberecht gilt wie im Grundsatz Käuferschutz Beschreiben.

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Cancellation / Return / Exchange Policy

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARA GmbH
Stand
Februar 2021
1
ARA GmbH verwaltet Patente und reif zu patentierende Erfindungen.
S
ie finanziert weltweit die Patentierungen von erfolgsversprechenden Erfindungen,
verkauft und vermietet Patente. Ziel der Patentenverwaltung ist, das beste wirtschaftliche Ergebnis zu
erzielen.
2
Bestellung von Anteilen von Patenten
2.1
Der Kunde
bevollmächtigt und beauftragt die ARA GmbH, nachstehend Patentverwalter
genannt, seine Anteile an Patenten im Namen, für Rechnung, Nutzen und Risiko des Kunden zu
verwalten.
2.2.
Der Patentverwalter nimmt diesen Vertrag an und verpflichte
t sich, die Investition an dem genannten
Patent des Kunden bei einem gesonderten Bankkonto für das jeweilige Patent und im Einklang mit den
Verwaltungszielen des Patentverwalters.
3
Befugnisse des Patentverwalters
Unter Beachtung der umschriebenen
Patentverwaltungsziele darf der
Patentverwalter nach
freiem Ermessen und ohne Verpflichtung zur vorherigen Benachrichtigung
des Kunden
jede Art von
kaufen, verkaufen, vermieten, anbieten oder in sonstiger Weise handeln; er
kann Kapitalanlagen in der Fo
rm von Festgeldern anlegen.
Anlagewerte
4
Die
Anlagewerte bestehen aus dem Bargeld den der Kunde im Bankkonto eingezahlt hat,
sowie anteilig aus Vergütungen von Patentverkäufen, Lizenzierungen von Patenten, aus
Zinsen, aus den Wertzuwächsen, abzüglich der
jeweiligen Verwaltungskosten.
Haftung
5
Anlagevorschläge und
-
entscheidungen, die der Vermögensverwalter macht, gründen sich
5.1
auf Informationen und Quellen, die der Vermögensverwalter als zuverlässig erachtet, aber
er übernimmt keine Verantwortung für die R
ichtigkeit dieser Informationen.
Ausgenommen im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes haftet weder der
5.2
Vermögensverwalter noch seine Organe, Angestellten oder Mitarbeiter für ihre
Handlungen oder Unterlassungen bei der Verwaltung der Anlagewerte
Kosten der Verwaltung
6
Die entstandene Kosten für Patentierung, Verkauf oder Lizenzierung des Patentes trägt
der Kunde anteilig.
Der Patentverwalter ist berechtigt diese Kosten von dem Kundenkonto im Lastschriftverfahren
abbuchen zu lassen.
Gebühren des Pa
tentverwalters
7
Nur beim erfolgreichen Verkauf oder Lizenzierung des Patentes erhält der Patentverwalter
anteilig 5% des Umsatzes für seine gesamten Leistungen.
Der Patentverwalter ist berechtigt, seine eigenen, ihm laut Vertrag zustehenden
Gebühren von de
m Kundenkonto im Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen.
Vertrauensverhältnis
8
Sämtliche Informationen und Vorschläge des Patentenverwalters an den Kunden werden
vom Kunden vertraulich behandelt. Der Vermögensverwalter behandelt seinerseits alle
Informati
onen, die er über die Angelegenheiten des Kunden von diesem erhält, vertraulich
Stimmrecht
9
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, eine Handlung vorzunehmen oder einen Rat
zu erteilen im Hinblick auf die sich aus den Anlagen ergebenden Rec
hte z.B. als Gesellschafter oder
Eigentümer
.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10
Die Parteien bestimmen, dass der alle abgeschlossenen Verträge bezüglich ihrer Entstehung und
Gültigkeit und die aufgrund der Verträge getätigten Geschäfte deutschem Recht u
nterliegen
Erfüllungsort für Kunden mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland sowie ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Verfahren
-
unabhängig vom Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Kunden
-
ist
München. Auch in diesem Falle kommt deutsches Recht zur Anwendung, wobei zwingende
Vorschriften ausländischen Rechts vorbehalten bleiben.
Dies gilt auch für Widerrufsrecht.
Änderungen der Verträge
11
Die mit den Kunden abgeschlossenen Verträge können nur dur
ch einen schriftlichen, von beiden
Parteien unterschriebenen Zusatz geändert oder ergänzt werden.
Gültigkeit
12
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, so wird die
Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nic
ht berührt. Alle abweichenden oder
zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


Es Gelten die von Dein Patent Shop vorgegebenen Rückgabe Richtlinien und Datenschutzbestimmungen. Diese sind zu finden unter

https://dein-patent-shop.com/widerrufsbelehrung/


https://dein-patent-shop.com/datenschutz/

Allgemeine Anfragen

Bisher gibt es keine Anfragen.

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