Gebührenumgehung

Gebührenumgehung.

Es ist Untersagt die Gebühren von Dein-Patent-Shop zu umgehen.

 

Versucht ein Verkäufer die Gebühren von 10 % des Umsatzes zu umgehen, so behält sich Dein-Patent-Shop vor, bis zu 50 % der Rechte am Schutzrecht einzuklagen. Der Verkäufer willigt mit dem Akzeptieren der AGB ein, dass bei Fehlverhalten seinerseits, Dein-Patent-Shop 50 % des Schutzrechtes zugesprochen bekommt und bei ein Bereits verkauften Schutzrecht, Dein-Patent-Shop 50 % des Umsatzes erhält.